Öffent­liche Hand gab 2013 rund 35,5 Milli­arden Euro für Kin­der- und Jugend­hilfe aus

23. Jan 2015 • News • Statistisches Bundesamt DESTATIS • Statistik • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Sicherheit

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.


Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr. 

Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) – insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro. 

Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.

Ausgaben der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2013 nach Bundesländern und ausgewählten Leistungsbereichen

Land Ausgaben
insgesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Darunter
Ausgaben für 
Kindertages-
betreuung
Veränderung
zum Vorjahr
Hilfe zur
Erziehung1
Veränderung
zum Vorjahr
Millionen Euro % Millionen Euro % Millionen Euro %
1 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen.
2 Einschließlich der Ausgaben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
3 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Baden-Württemberg 4 438 17,3 3 064 22,2 943 10,2
Bayern 5 029 13,1 3 570 16,5 966 5,3
Berlin 1 929 6,4 1 269 7,7 449 4,7
Brandenburg 1 184 6,6 824 8,0 261 4,8
Bremen 374 8,7 181 5,8 162 11,0
Hamburg 926 3,7 570 1,6 269 10,2
Hessen 3 095 12,1 1 976 16,1 763 5,7
Mecklenburg-Vorpommern 624 9,1 401 10,8 169 9,0
Niedersachsen 3 041 10,7 1 835 14,3 888 6,7
Nordrhein-Westfalen 7 650 7,4 4 540 9,8 2 319 3,9
Rheinland-Pfalz 1 818 7,8 1 206 10,3 452 3,7
Saarland 480 8,6 269 10,2 154 5,5
Sachsen 1 834 9,6 1 397 10,3 298 15,1
Sachsen-Anhalt 909 8,1 644 9,9 190 6,7
Schleswig-Holstein 1050 12,2 645 17,9 286 4,8
Thüringen 836 7,0 612 8,7 134 5,5
Deutschland2 3 35 527 10,2 23 013 13,0 8 707 6,1

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Ulrike Steffes-Ollig,
Telefon: +49 611 75 8436,
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