Hilfe zum Lebens­unter­halt: 8 % mehr Leistungs­empfänger im Jahr 2013

28. Okt 2014 • News • Statistisches Bundesamt DESTATIS • Statistik • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Gesundheit • Arbeitswelt

Am Jahresende 2013 erhielten in Deutschland rund 370 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 8,1 %.

Zwei Drittel der Leistungsberechtigten (67 %) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, ein Drittel (33 %) der Empfänger lebte außerhalb solcher Einrichtungen. Letztere führten überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Im Vergleich zum Jahr 2005 hat sich die Zahl der Empfänger außerhalb von Einrichtungen um 54 % erhöht, in Einrichtungen um 29 %. Insgesamt gab es 2013 deutschlandweit über ein Drittel (36 %) mehr Leistungsbezieher als 2005. 

Damit waren am Jahresende 2013 deutschlandweit rund 5 von 1 000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit jeweils 7 Personen je 1 000 Einwohner diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei 1 Person je 1 000 Einwohner. 

Mit 42 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als Bezieher in Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich 55 Jahre alt. 

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel (SGB XII) oder Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel (SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel (SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.

Empfänger und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt in Deutschland am 31.12.
Jahr Insgesamt Veränderung
zum Vorjahr
in %
davon
außerhalb von
Einrichtungen
in Einrichtungen
Ohne Bremen.
2005 1 271 501 X 79 337 192 164
2006 1 303 869 11,9 80 312 223 557
2007 312 477 2,8 88 459 224 018
2008 324 961 4,0 92 320 232 641
2009 313 912 – 3,4 92 750 221 162
2010 319 362 1,7 98 354 221 008
2011 331 758 3,9 108 215 223 543
2012 342 640 3,3 112 585 230 055
2013 370 275 8,1 122 376 247 899

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Telefon: +49 611 75 8953,
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