Statistik der Verbrauchsteuern - Bier, Tabak, Energie, Strom, Brannntwein und Schaumwein

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zur effizienten Steuer­erhebung werden die Verbrauch­steuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Die Verbrauch­steuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuer­lager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuer­lager.

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Dez 2002 - Nov 2016
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Energie & Bergbau • Finanzdienste • Gesundheit • Verkehr & Mobilität • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Abgaben • Alkohol • Energie • Nikotin • Raucher • Staatshaushalt • Steuereinnahmen • Verbrauchsteuern • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Gesamthaushalt

Die Verbrauch­steuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuer­lager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuer­lager. Steuer­lager sind die Herstellungs­betriebe und Lager­stätten, in denen verbrauch­steuer­pflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Bei der Einfuhr von verbrauch­steuer­pflichtigen Waren finden die Zoll­vorschriften sinn­gemäße Anwendung. Im gewerblichen Verkehr gilt das Bestimmungs­land­prinzip, das heißt die Waren werden im Verbrauchs­land besteuert. Im Reise­verkehr gilt hingegen das Ursprungs­landprinzip. In allen Verbrauch­steuer­gesetzen sind Steuer­vergünstigungen oder -befreiungen für bestimmte Verwendungs­zwecke vorgesehen.

Verbrauchsteuern