Mehrwegverpackung, Einwegpfand und Pfandsysteme bei Getränken in Deutschland - Einstellungen und Nutzung

marktmeinungmensch hat aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur Einstellung der Deutschen zum Pfandsystem und zur Nutzung von Mehrwegverpackungen im Getränkehandel recherchiert.

Anbieter: marktmeinungmensch
Veröffentlicht: Apr 2016
Preis: kostenlos
Studientyp: Marktdaten • Marktforschung
Branchen: Essen & Trinken • Handel & Dienstleistung • Umwelt & Ökologie
Tags: Becher • Dosen • Einwegpfand • Einwegverpackung • Flaschen • Getränkehandel • Kaffeekapseln • Kunststoffflaschen • Mehrwegpfand • Mehrwegverpackung • Nachhaltigkeit • PET-Flaschen • Pfandsystem • Recycling • Umwelt • Verpackungsindustrie • Wegwerfgesellschaft

Einstellung zum Pfandsystem

Die große Mehrheit von über 80 Prozent der Deutschen befürwortet das Pfandsystem bei Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen. Auch die Ausweitung des Systems auf Kaffeekapseln, Kaffe-To-Go-Becher und Einwegflaschen wird von der Mehrheit der Befragten positiv bewertet. Lediglich bei den Getränkekartons lehnt eine knappe Mehrheit das Pfandsystem ab.

Bestehende Pfandpflicht

Frage: Für welche der folgenden Bereiche befürworten Sie das Pfandsystem und für Welche nicht? (Prozent der Befragten)

Über 80 Prozent der Deutschen befürworten das bestehende Einwegpfand
n=1310; repräsentativ, 15.-18.3.2016 

Ausweitung des Pfandsystems

Frage: Für welche der folgenden Bereiche würden Sie ein Pfandsystem befürworten und für welche nicht? (Prozent der Befragten)

Die Mehrheit der Deutschen befürwortet die Ausweitung des Pfandsystemes auf Kafeekapseln und Einweg-Glasflaschen
n=1310; repräsentativ, 15.-18.3.2016 

Nutzung von Mehrwegverpackungen bei Getränken nach Getränkearten

Der Anteil von Mehrwegverpackungen (Mehrweg-Quote) bei Getränken hat sich 2013 im Vergleich zu 1991 nahezu halbiert. Bei Bier ist er leicht angestiegen.

Das Einweg- und Mehrweg-Pfandsystem in Deutschland

Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen – unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden Das Gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.