Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Erbschaft- und Schenkung­steuer

Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben: Sie knüpft an den Erwerb der einzelnen Erbin beziehungsweise des einzelnen Erben an. Schenkungsteuerpflichtig ist jede freie Zuwendung unter Lebenden, sofern die Schenkenden oder die Beschenkten Inländerinnen und Inländer sind.

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Dez 1996 - Dez 2012
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Finanzdienste • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Besitz • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Staatshaushalt • Steuer • Steuereinnahmen • Vermögen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Gesamthaushalt

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