Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben: Sie knüpft an den Erwerb der einzelnen Erbin beziehungsweise des einzelnen Erben an. Schenkungsteuerpflichtig ist jede freie Zuwendung unter Lebenden, sofern die Schenkenden oder die Beschenkten Inländerinnen und Inländer sind.
Anbieter: |
Statistisches Bundesamt DESTATIS
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Veröffentlicht: |
Dez 1996 - Dez 2012 |
Preis: |
kostenlos
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Studientyp: |
Statistik • Wirtschaftsstatistik |
Branchen: |
Finanzdienste • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
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Tags: |
Besitz • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Staatshaushalt • Steuer • Steuereinnahmen • Vermögen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Gesamthaushalt |
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