Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gerichtsverfahren

Die Gerichtsbarkeit umfasst zum einen die ordentlichen Gerichte, die für Zivil-, Familien und Strafsachen zuständig sind, zum anderen die Fachgerichte, die sich etwa mit Verwaltungs- und Finanzrechtsfragen befassen. Jeder dieser Zweige der Gerichtsbarkeit ist in mehrere Ebenen oder Instanzen gegliedert (bei den ordentlichen Gerichten vier: Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof; bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten drei und bei den Finanzgerichten zwei).

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