Gesellschaft & Staat - Bevölkerung - Eheschließungen

Eine Ehe wird entweder durch den Tod eines Ehegatten beendet oder durch richterlichen Beschluss aufgelöst. Zur sogenannten gerichtlichen Ehelösungen wird neben der gerichtlichen Scheidung auch die rechtmäßige Aufhebung der Ehe gezählt.

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