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Die Strafverfolgungsstatistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Strafrecht, Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) nach Jugendstrafrecht behandelt. Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) kann – je nach dem Grad der sittlichen Reife der Angeklagten – entweder allgemeines oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Dez 1995 - Dez 2013
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Gerichte • Gerichtsverfahren • Gewalt • Klagevervahren • Kriminalität • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Straftat • Strafverfolgung • Untersuchungshaft • Verbrechen • Verurteilte • Verurteilungen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt

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