Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Strafverfolgung
Die Strafverfolgungsstatistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Strafrecht, Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) nach Jugendstrafrecht behandelt. Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) kann – je nach dem Grad der sittlichen Reife der Angeklagten – entweder allgemeines oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.