Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gerichtsverfahren

Die Gerichtsbarkeit umfasst zum einen die ordentlichen Gerichte, die für Zivil-, Familien und Strafsachen zuständig sind, zum anderen die Fachgerichte, die sich etwa mit Verwaltungs- und Finanzrechtsfragen befassen. Jeder dieser Zweige der Gerichtsbarkeit ist in mehrere Ebenen oder Instanzen gegliedert (bei den ordentlichen Gerichten vier: Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof; bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten drei und bei den Finanzgerichten zwei).

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Dez 2010 - Dez 2012
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Arbeitsmarkt • Beamte • Gerichte • Gerichtsverfahren • Gewalt • Klagevervahren • Kriminalität • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Strafverfolgung • Verbrechen • Verurteilungen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Eingangsinstanzen Rechtsmittel einzulegen und damit diese Entscheidungen in Berufungs- oder Revisionsverfahren durch höhere Gerichtsinstanzen überprüfen zu lassen. Dabei richtet sich die Berufung gegen die tatsächliche, die Revision gegen die rechtliche Würdigung des Falles.

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