Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gerichtsverfahren
Die Gerichtsbarkeit umfasst zum einen die ordentlichen Gerichte, die für Zivil-, Familien und Strafsachen zuständig sind, zum anderen die Fachgerichte, die sich etwa mit Verwaltungs- und Finanzrechtsfragen befassen. Jeder dieser Zweige der Gerichtsbarkeit ist in mehrere Ebenen oder Instanzen gegliedert (bei den ordentlichen Gerichten vier: Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof; bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten drei und bei den Finanzgerichten zwei).
Anbieter: | Statistisches Bundesamt DESTATIS |
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Veröffentlicht: | Dez 2010 - Dez 2012 |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik • Wirtschaftsstatistik |
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Branchen: | Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Arbeitsmarkt • Beamte • Gerichte • Gerichtsverfahren • Gewalt • Klagevervahren • Kriminalität • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Strafverfolgung • Verbrechen • Verurteilungen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt |
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Eingangsinstanzen Rechtsmittel einzulegen und damit diese Entscheidungen in Berufungs- oder Revisionsverfahren durch höhere Gerichtsinstanzen überprüfen zu lassen. Dabei richtet sich die Berufung gegen die tatsächliche, die Revision gegen die rechtliche Würdigung des Falles.