Flugausfall: Wann gibt es welche Entschädigung?

Bei Flugausfällen steht Passagieren Entschädigung zu. Wie viel es gibt, hängt unter anderem von der Distanz ab. Bis zu 600 EUR sind möglich, wenn die Voraussetzungen einer EU-Richtlinie erfüllt sind.

Anbieter: marktmeinungmensch
Veröffentlicht: Dez 2021
Preis: kostenlos
Studientyp: Blog & Paper
Branchen: Finanzdienste • Verkehr & Mobilität
Tags: Entrschädigung • Flugausfall • Fluggesellschaft

Statistik: 2017 fielen bis zu 2,1 % der Flüge aus

Ein Flugausfall ist immer ärgerlich. Betroffene Flugpassagiere verpassen wichtige Konferenzen oder gar den Abflug in den Urlaub. Auch wenn die meisten Flieger, wenn schon nicht pünktlich, dann doch zumindest überhaupt abheben: Ausfälle gibt es immer wieder.

Der Anteil der Ausfälle an den insgesamt durchgeführten Flügen unterscheidet sich in Deutschland erheblich zwischen verschiedenen Abflughäfen. In Köln/Bonn sowie München fielen 2017 0,9 % der Flüge aus. In Berlin-Tegel waren es bereits 1,9 %, in Nürnberg sogar 2,1 %.

Manche ergeben sich ihrem Schicksal – in der Vermutung, dass eine Auseinandersetzung mit der Airline allenfalls zusätzlichen Aufwand mit sich bringt. Doch dies ist eine weitverbreitete Fehleinschätzung. Fluggästen stehen bestimmte Rechte zu – unter anderem Erstattungen durch die Airlines. Diese Rechte lassen sich in der Praxis mittlerweile sehr einfach durchsetzen.

Voraussetzungen für Entschädigungen nach einem Flugausfall

Die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt, dass Fluggästen bei Flugausfällen Entschädigungen durch die Airline zustehen. Das gilt allerdings nur unter Voraussetzungen.

So muss der Flug in einem EU-Mitgliedstaat starten. Auch die Landung in einem EU-Mitgliedstaat reicht aus– wenn der Flug durch eine Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Sitz sich in der EU befindet. Ein Flug von New York nach München mit Verspätung ist somit entschädigungsfähig, wenn er durch die Lufthansa durchgeführt wurde. Wer stattdessen mit Emirates fliegt, besitzt in diesem Fall keinen Entschädigungsanspruch.

Entschädigung gibt es grundsätzlich für drastische Verspätungen, Annullierung, das verspätungsbedingte Verpassen von Anschlussflügen und den Ausschluss eines Passagiers vom Flug (zum Beispiel aus Platzgründen). Als entschädigungsfähige Verspätung gilt ein Zeitverlust von mindestens 3 Stunden am Zielort. Wurde ein Flug annulliert, muss dies innerhalb von zwei Wochen vor Abflug geschehen – bei vorheriger Information der Fluggäste besteht kein Entschädigungsanspruch.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. 250 EUR pro Person gibt es bei Distanzen bis 1500 km. Bei Flügen über Strecken von 1500 bis 3500 km stehen Flugpassagieren 400 EUR Entschädigung bei Flugausfällen zu. Für Langstreckenflüge mit Entfernungen jenseits von 3500 km gibt es sogar 600 EUR.

Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?

Ansprüche auf Entschädigungen nach Verspätungen durch Flugausfall können Passagiere grundsätzlich bis zu drei Jahre lang geltend machen. Konkret gelten die deutschen Verjährungsfristen. Die Ansprüche sind gegen die durchführende Airline zu richten.

Viele Passagiere fürchten allerdings, dass die Airline sich querstellt – und scheuen aus Angst vor langwierigen Auseinandersetzungen bis hin zu Gerichtsprozessen vor einer Geltendmachung ihrer Ansprüche zurück. Dann verjährt der Entschädigungsanspruch irgendwann.

Klagen oder nicht?

Eine Alternative zum Nichtstun bieten spezielle Unternehmen wie Flightright. Diese bieten an, die Entschädigungen gegen Fluggesellschaft durchzusetzen. Der Betroffene muss in diesem Fall nichts mehr unternehmen, Flightright erhält dafür eine erfolgsbasierte Provision. Wer dann seine pauschale Schadensersatzzahlung erhält, tritt 20-30 % der Entschädigung zuzüglich Mehrwertsteuer ab. Der Rest jedoch fließt in die eigene Tasche – und zwar ganz ohne aufwendige Auseinandersetzungen.

Grundsätzlich gilt allerdings: Fluggäste können ihren Anspruch auf Entschädigung auch selbst durchsetzen. Dies erfordert jedoch mitunter etwas Ausdauer. Wer diese nicht aufbringen und eine Verjährung dennoch verhindern möchte, ist gut beraten, einen Anwalt oder einen Onlineanbieter wie Flighright zu beauftragen.