Rentenversicherungspflicht und Altersarmut – lohnt sich die Befreiung?

In Deutschland herrscht Rentenversicherungspflicht. Auf Antrag haben bestimmte Berufsgruppen die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Ob das sinnvoll ist, hängt von der persönlichen finanziellen Situation ab und von alternativen Vorsorgemöglichkeiten. Besonders im Niedriglohnsektor gehen selbst langjährig Beschäftigte oft mit einer geringen Rente aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis, was zu Altersarmut führen kann. Wir klären auf, wer sich befreien lassen und kann und wann das wirklich Sinn macht.

Anbieter: Diverse
Veröffentlicht: Jan 2024
Preis: kostenlos
Studientyp: Blog & Paper
Branchen: Arbeitswelt • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Altersarmut • Rentenversicherungspflicht

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – wann lohnt es sich?

Für immer mehr Menschen bedeutet der Übergang in die gesetzliche Rente Altersarmut. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erscheint auf den ersten Blick abstrus, kann aber durchaus Sinn bringen. Selbstständige, die beispielsweise eine alternative Altersvorsorge planen, sparen so jeden Monat bares Geld ein. Das ist in der Gründungsphase relevant, kann aber auch während der späteren Berufstätigkeit Benefits mitbringen.

Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Anwälte, Steuerberater oder Ärzte sind in Deutschland über eigene Versorgungsnetzwerke abgesichert. An dieser Stelle kann es daher sinnvoll sein, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht auf Antrag zu beenden. Die beiden häufigsten, von der Rentenversicherungspflicht befreiten Gruppen sind:

  • Selbstständige in der Gründungsphase: Befindet sich eine Person gerade in der Existenzgründungsphase, kann sie sich für einen Zeitraum von maximal drei Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wird später eine zweite Existenz gegründet, die unabhängig von der ersten Gründung besteht, ist erneut eine dreijährige Befreiung möglich.
  • Geringfügig Beschäftigte: Arbeitnehmer, die in einem Minijob-Verhältnis stehen, können sich von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Erfolgt ein Wechsel des Minijobs, muss der Antrag erneut gestellt werden.

Alternative Altersvorsorge – aktiv gegen Altersarmut

In Deutschland ist das Thema Altersarmut vor allem für Rentner relevant. Wenn die Bezüge nicht zum Überleben ausreichen oder ergänzende, staatliche Hilfen notwendig sind, gilt ein Rentner als „arm“. Anhand des Berufs und der Beitragszeiten lässt sich schon im Vorfeld berechnen, wie viel Rente eine Person später einmal bekommt. Ist der Betrag zu gering, braucht es alternative Altersvorsorgemöglichkeiten. Hier ist beispielsweise von Aktienportfolios, privaten Rentenversicherungen oder Immobilieninvestitionen die Rede. Mit einer langfristigen Planung lässt sich sicherstellen, dass im Alter genug Geld zum Leben vorhanden ist.

Wichtig zu wissen: Sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, bedeutet nicht nur mehr Geld während der Berufstätigkeit. Es bedeutet auch, dass am Ende zum Rentenzeitpunkt keine oder nur eine sehr geringe Rente gezahlt wird. Investitionen in den Kapitalmarkt gelten als Alternative, sind aber risikobehafteter. Es gilt daher genau abzuwägen, ob die Befreiung wirklich sinnvoll ist. Bei der gesetzlichen Rente gibt es eine garantierte Auszahlung, die fehlt bei anderen Investitionsmöglichkeiten fürs Alter.

Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung – ist das noch möglich?

Viele Menschen glauben an sichere Geldanlagen und sind bereit, auf die gesetzliche Rente zu verzichten. Aber was passiert, wenn nach einigen Jahren eine Rückkehr in die Rentenversicherung gewünscht ist? Das ist nur dann möglich, wenn ein Jobwechsel erfolgt. Wurde für einen bestimmten Job (geringfügige Beschäftigung) ein Antrag gestellt und genehmigt, kann dieser nicht mehr zurückgenommen werden. Es ist daher entscheidend, die Konsequenzen und Chancen im Vorfeld zu ermitteln. Die Kosten sind geringer, es werden weniger Beträge abgeführt. Gleichzeitig gibt es aber auch keine Erwerbsminderungsrente, wenn es zu einer Krankheit kommt. Nur wer eine alternative Absicherung hat, sollte diesen Schritt also wirklich in Erwägung ziehen.