Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben: Sie knüpft an den Erwerb der einzelnen Erbin beziehungsweise des einzelnen Erben an. Schenkungsteuerpflichtig ist jede freie Zuwendung unter Lebenden, sofern die Schenkenden oder die Beschenkten Inländerinnen und Inländer sind.
| Anbieter: |
Statistisches Bundesamt DESTATIS
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| Veröffentlicht: |
Dez 1996 - Dez 2012 |
| Preis: |
kostenlos
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| Studientyp: |
Statistik • Wirtschaftsstatistik |
| Branchen: |
Finanzdienste • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
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| Tags: |
Besitz • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Staatshaushalt • Steuer • Steuereinnahmen • Vermögen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Gesamthaushalt |
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