Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gericht & Personal
Das Gerichtswesen ist in mehrere Zweige untergliedert. Zu unterscheiden sind Verfassungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit (über Zivil-, Familien- und Strafsachen) sowie die Fachgerichtsbarkeiten über Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialsachen. Außerdem bestehen einige besondere Dienst- und Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe.