Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gericht & Personal

Das Gerichtswesen ist in mehrere Zweige untergliedert. Zu unterscheiden sind Verfassungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit (über Zivil-, Familien- und Strafsachen) sowie die Fachgerichtsbarkeiten über Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialsachen. Außerdem bestehen einige besondere Dienst- und Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe.

Anbieter: Statistisches Bundesamt DESTATIS
Veröffentlicht: Dez 2010 - Dez 2012
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Arbeitsmarkt • Beamte • Gerichte • Gerichtspersonal • Gewalt • Kriminalität • Personal • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Verbrechen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt

Zu den Hauptakteuren des deutschen Rechtssystems gehören die unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richter, die Rechtspfleger, die Staats- und Amtsanwälte als Anklagevertreter in Strafverfahren und die Rechtsanwälte als legitimierte gerichtliche Vertreter der Verfahrensbeteiligten.

Personal der Rechtspflege in Bund und Ländern

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