Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Gericht & Personal
Das Gerichtswesen ist in mehrere Zweige untergliedert. Zu unterscheiden sind Verfassungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit (über Zivil-, Familien- und Strafsachen) sowie die Fachgerichtsbarkeiten über Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialsachen. Außerdem bestehen einige besondere Dienst- und Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe.
Anbieter: | Statistisches Bundesamt DESTATIS |
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Veröffentlicht: | Dez 2010 - Dez 2012 |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik • Wirtschaftsstatistik |
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Branchen: | Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Arbeitsmarkt • Beamte • Gerichte • Gerichtspersonal • Gewalt • Kriminalität • Personal • Staatsanwaltschaften • Staatshaushalt • Verbrechen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt |
Zu den Hauptakteuren des deutschen Rechtssystems gehören die unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richter, die Rechtspfleger, die Staats- und Amtsanwälte als Anklagevertreter in Strafverfahren und die Rechtsanwälte als legitimierte gerichtliche Vertreter der Verfahrensbeteiligten.
Personal der Rechtspflege in Bund und Ländern
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