Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Bewährungshilfe

In der Bewährungshilfestatistik werden die den hauptamtlichen Bewährungshelfern übertragenen Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht gezählt. Solche Unterstellungen können angeordnet werden, wenn den Probanden entweder im Urteil Strafaussetzung oder nach Verbüßung eines Teils der erkannten Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafe vorzeitige Entlassung gewährt worden ist.

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