Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Rechtspflege - Bewährungshilfe
In der Bewährungshilfestatistik werden die den hauptamtlichen Bewährungshelfern übertragenen Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht gezählt. Solche Unterstellungen können angeordnet werden, wenn den Probanden entweder im Urteil Strafaussetzung oder nach Verbüßung eines Teils der erkannten Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafe vorzeitige Entlassung gewährt worden ist.
Anbieter: | Statistisches Bundesamt DESTATIS |
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Veröffentlicht: | Dez 2010 - Dez 2013 |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik • Wirtschaftsstatistik |
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Branchen: | Sicherheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Bewährungshilfe • Gerichte • Gerichtsverfahren • Gewalt • Justizvollzug • Kriminalität • Staatshaushalt • Straftat • Strafverfolgung • Verbrechen • Verurteilte • Verurteilungen • Öffentliche Haushalte • Öffentlicher Dienst • Öffentlicher Gesamthaushalt |
Die Zahl der Unterstellungen ist größer als die der unterstellten Personen. Das ergibt sich vor allem daraus, dass eine Person, die wegen mehrerer Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt wurde, mehrfach unter Bewährungsaufsicht gestellt werden kann (Mehrfachunterstellung). In der Statistik werden die durch Bewährung beendeten Unterstellungen denjenigen gegenübergestellt, die durch Widerruf dieser Vergünstigung beendet worden sind.