Airlines streiten mit der EU-Kommission über Geisterflüge

Die rapide Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus haben zu erheblichen Einbrüchen bei den Buchungen im Flugverkehr geführt. Fluggesellschaften müssen, um ihre Starterlaubnis nicht zu verlieren, mindestens 80% der von ihnen gebuchten Start- und Landekapazitäten ausnutzen. Ansonsten kann der Flughafen den Slot entziehen und anderweitig vergeben. Daher sind aktuell viele leere Flugzeuge über Europa unterwegs.

Anbieter: marktmeinungmensch
Veröffentlicht: Mai 2022
Preis: kostenlos
Studientyp: Branchenstudien
Branchen: Verkehr & Mobilität
Tags: Airlines • Corona Krise • Covid-19-Pandemie • Flugverkehr

Angesichts von Klimakrise und steigenden Energiepreisen natürlich ein Hohn für große Teile der Bevölkerung. Kein Wunder also, dass die Fluggesellschaften und Brüssel sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben möchten.

Flug-Ausfälle wegen neuen Gesetzen?

Da die EU-Kommission aufgrund des großen negativen Echos quasi gezwungen ist, etwas zu unternehmen, könnte es schon bald zu einer Änderung der Start- und Landevorschriften auf EU-Ebene kommen. Das bedeutet allerdings auch, dass in den kommenden Monaten zahlreiche Flüge gestrichen werden könnten. Falls Sie wegen neuer Gesetze einen unerwarteten Ausfall hinnehmen müssen, empfiehlt sich die Seite Flugrecht. Dort werden die Entschädigungsansprüche von Passagieren im europäischen Luftraum schnell und kompetent in bares Geld verwandelt. Da beste daran: Die Passagiere bezahlen nur eine Provision und der gesamte Rechtsstreit geht komplett ohne Kostenrisiko für die Kläger vonstatten.

Wie Sie Ihren Anspruch bei Flugrecht.de anmelden können

Wenn Sie aufgrund eines verspäteten oder annullierten Fluges nicht rechtzeitig an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Als EU-Bürger gelten bei Flugverspätungen und -annullierungen strenge Vorschriften. Nach EU-Recht sind die Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen gesetzlich verpflichtet. Dies kann viele Gründe haben, z. B. eine Entschädigung für verpasste Anschlüsse

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie nichts weiter tun, als die Daten Ihres Fluges in die Webseite des Anbieters einzugeben. Oft genügt bereits die Buchungs- oder Flugnummer, um den Anspruch vorläufig zu überprüfen. Das Gute daran: die Kunden müssen weder warten, noch sich erst nach einem Anwalt umsehen, um gegen die Fluggesellschaft vorzugehen. Bei erfolgreicher Durchsetzung winkt eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

Außergewöhnliche Umstände

Häufig versuchen die Fluggesellschaften sich über außergewöhnliche Umstände von der Verpflichtung zur Entschädigung zu entledigen. Diese Frage ist entscheidend dafür, ob die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat oder ob sich die Verspätung ihrer Kontrolle entzogen hat. Außergewöhnliche Umstände sind z. B. schlechtes Wetter, Sicherheitsrisiken und Streiks von Fluglotsen und Flugpersonal.

Folgen möglicher neuer EU-Gesetze

Sollte die Praxis von Geisterflügen untersagt werden, könnte dies einen bedeutenden Nachteil für die führenden europäischen Fluggesellschaften nach sich ziehen. Sie könnten wichtige Startplätze verlieren, umgekehrt bestünde aber auch ein fairerer Ausgleich des Wettbewerbs. Insbesondere beliebte Verbindungen zur Prime-Time könnten dann in Zukunft von anderen Airlines ausgeführt werden. Die Folge wäre vermutlich, dass auch kleinere und billigere Airlines auf die begehrten Startplätze zwischen 10 und 18 Uhr vorrücken. 

Ausblick für die nahe Zukunft

Aktuell hat die EU-Kommission aufgrund der Pandemielage die Quote auf 50% gesenkt, hat aber bereits angekündigt, sie ab Ende März wieder auf 64% zu erhöhen. Die EU möchte es also dem Markt überlassen, die Dinge zu regeln. Dass diese Strategie bisher auch nicht aufgegangen ist, wird ignoriert. Eine kurzsichtige und wenig bürgerfreundliche Entscheidung, die weder den Fluggesellschaften noch den Kunden hilft.