Grenzpreis für Strom stieg 2014 um 3,3 % gegenüber 2013

22. Nov 2015 • News • Statistisches Bundesamt DESTATIS • Statistik • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Umwelt & Ökologie • Produktion • Arbeitswelt • Energie & Bergbau

Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2014 bei 13,27 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 3,3 % gegenüber dem Jahr 2013 gestiegen. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die Versorgungsunternehmen 2014 im Durchschnitt 23,86 Cent je Kilowattstunde ein, das waren 2,9 % mehr als 2013.


Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2014 bei 13,27 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 3,3 % gegenüber dem Jahr 2013 gestiegen – damals hatte er 12,84 Cent je Kilowattstunde betragen.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.