Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zur effizienten Steuer­erhebung werden die Verbrauch­steuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Die Verbrauch­steuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuer­lager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuer­lager. Steuer­lager sind die Herstellungs­betriebe und Lager­stätten, in denen verbrauch­steuer­pflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Bei der Einfuhr von verbrauch­steuer­pflichtigen Waren finden die Zoll­vorschriften sinn­gemäße Anwendung. Im gewerblichen Verkehr gilt das Bestimmungs­land­prinzip, das heißt die Waren werden im Verbrauchs­land besteuert. Im Reise­verkehr gilt hingegen das Ursprungs­landprinzip. In allen Verbrauch­steuer­gesetzen sind Steuer­vergünstigungen oder -befreiungen für bestimmte Verwendungs­zwecke vorgesehen.

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