Gesellschaft & Staat - Öffentliche Finanzen & Steuern - Steuern - Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zur effizienten Steuererhebung werden die Verbrauchsteuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren finden die Zollvorschriften sinngemäße Anwendung. Im gewerblichen Verkehr gilt das Bestimmungslandprinzip, das heißt die Waren werden im Verbrauchsland besteuert. Im Reiseverkehr gilt hingegen das Ursprungslandprinzip. In allen Verbrauchsteuergesetzen sind Steuervergünstigungen oder -befreiungen für bestimmte Verwendungszwecke vorgesehen.